
Assistenzhund
Ein Assistenzhund ist weit mehr als ein treuer Begleiter – er unterstützt Menschen mit Behinderungen im Alltag und ermöglicht dadurch mehr Selbstständigkeit, Sicherheit und Lebensqualität. Die Nachfrage nach gut ausgebildeten Assistenzhunden ist groß, weshalb es oft Wartelisten für fertig ausgebildete Hunde gibt.
Seit 1. Jänner 2015 ist in Österreich gesetzlich verankert, dass Assistenzhunde eine verpflichtende Prüfung ablegen müssen, um den hohen Anforderungen im Alltag gerecht zu werden. Damit nimmt Österreich eine Vorreiterrolle in Europa ein.
Die rechtliche Grundlage findet sich im §39a des Bundesbehindertengesetzes (Link zu §39a Bundesbehindertengesetz) sowie in der Richtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Link zur Richtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) . Diese Regelungen garantieren, dass Assistenzhunde zuverlässig, sicher und verantwortungsvoll als vierbeinige Helfer eingesetzt werden.
Assistenzhundeausbildung
Eine fundierte Ausbildung ist nicht nur für Menschen wichtig, sondern auch für Assistenzhunde. Sie haben die große Aufgabe Menschen mit Behinderungen im Alltag verlässlich zur Seite zu stehen. Die Ausbildung muss individuell erfolgen und ist auf die jeweiligen Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung abgestimmt. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Frau Sabine Jacobi.
Anerkennung als Assistenzhund
1. Gesundheitliche Eignung
Diese wird durch eine umfassende tierärztliche Untersuchung nachgewiesen.
2. Wesensmäßige Eignung
Der Hund soll seiner Umwelt gegenüber ein neutrales und ein von dieser nicht beeinflussbares Verhalten zeigen.
3. Spezielle Ausbildung
Die Ausbildung des Hundes umfasst, neben dem grundsätzlichen Gehorsam, eine spezielle Ausbildung für spezifische Hilfeleistungen abhängig von dem zukünftigen Einsatzgebiet des Hundes.
4. Positiv abgeschlossene staatliche Beurteilung
durch die Prüf- und Koordinierungsstelle für Assistenzhunde am Messerli Forschungsinstitut, Veterinärmedizinische Universität Wien, durch eine Prüfungskommission bestehend aus einem/einer kynologischen Sachverständigen und einem/einer Sachverständigen für Assistenzhunde.
Die Beurteilung von Assistenzhunden gliedert sich in zwei Beurteilungsverfahren. Zunächst erfolgt die Qualitätsbeurteilung, welche der Hund mit seinem/r AusbilderIn absolviert. In der Qualitätsbeurteilung werden die allgemeinen Anforderungen an das Sozial- und Umweltverhalten des Hundes, Grundgehorsam sowie die speziellen Hilfsleistungen beurteilt. Wurde die Qualitätsbeurteilung positiv abgeschlossen, so kann die Zusammenschulung des Hundes mit der betroffenen Person beziehungsweise dem Triaden-Team erfolgen.
An die Zusammenschulung schließt sich die Teambeurteilung an, welche der Hund mit der betroffenen Person absolviert. Erst nach positiver Absolvierung der Teambeurteilung erfolgt die Anerkennung als Assistenzhund und nur dann kann der Hund in den Behindertenpass eingetragen werden. Durch diese Eintragung in den Behindertenpass erhält der betroffene Mensch für seinen Assistenzhund die in Rechtsvorschriften geregelten Zutrittsrechte zu öffentlichen Orten, Gebäuden und Dienstleistungen und Ausnahmen von der Leinen- und Maulkorbpflicht.
Mehr Informationen erhalten Sie beim Messerli-Institut: http://www.vetmeduni.ac.at/assistenzhunde/