Ausbildung

Unser Verein "Therapiehunde Mensch und Tier VHV" bildet seine Teams nach der Prüfungsordnung des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV) aus.

Das bedeutet, dass zu allen anstehenden Prüfungen Therapiehunde-Richter des ÖKV anwesend sein werden um die Prüfungen abzunehmen.

Die Teams mit abgelegter Abschlussprüfung erhalten einen Einsatzausweis mit einer Gültigkeit von 15 Monaten. Danach findet eine Überprüfung der Teams statt. Nach bestandener Überprüfung, die auch wieder von Richtern des ÖKV durchgeführt wird, kann der Ausweis um weitere 15 Monate verlängert werden. Die bestandene Abschlussprüfung wird außerdem in das Leistungsheft des ÖKV eingetragen.

Durch die Ausbildung begleiten die Teams

  • unsere drei ÖKV Trainerinnen Renate Rudig, Sabine Jacobi und Lalage Grasl, alle mit langjähriger Erfahrung als Therapiehundeführerinnen in allen Bereichen,
  • Traude Baumann als Sprachheillehrerin, die seit 25 Jahren mit Kindern mit körperlichen- und geistigen Beeinträchtigungen arbeitet, und ihre Hunde regelmäßig im Unterricht einsetzt
  • und Moni Schmid und Claudia Karl, beide Tierverhaltenstherapeutinnen.

Aufgliederung der Ausbildung

Für alle Teams in Ausbildung besteht jederzeit, nach vorheriger Absprache, die Möglichkeit, ein ausgebildetes Team zu einem Einsatz zu begleiten.

Jeder Hundeführer erhält zu Beginn der Ausbildung einen Ausbildungspass, in dem die Punkte 1 - 6 nach erfolgreichem Abschluss bestätigt werden. Dieser Pass ist bei der Abschlussprüfung den Richtern vorzulegen.

1. Informationsabend

An diesem Abend stehen Ihnen Trainer und fachlich kompetente Personen zur Beantwortung aller Fragen die Ausbildung betreffend zur Verfügung.

2. Eignungstest

bei diesem Test wird vorrangig das Wesen und die Toleranzgrenze des Hundes überprüft. Voraussetzung zum Ablegen der Eignungsprüfung ist eine bestandene BH Prüfung.

3. Modul 1: Praxis

Das erste Modul beinhaltet 10 praktische Trainingsstunden. Diese gliedern sich auf in spezifisches Training, Unterordnung, Stadtgang und Besuch eines Einkaufszentrums (jeweils mit allen Teams) und Hospitationen in verschiedenen Institutionen.

Siehe dazu auch unser Ausbildungstagebuch.

4. Modul 2: Theoriewochenende

Unser Theoriewochenende findet jeweils einmal jährlich Mitte bis Ende Juni im kleinen Seminarraum des Sportzentrums in Telfs statt. 6 Referenten mit langjähriger Erfahrung in der Tiergestützten Therapie geben uns ihr Wissen über Folgende Themen weiter:

  • Therapiehundearbeit mit Kindern
  • Therapiehundearbeit mit Kindern mit körperlichen und geistigen Einschränkungen
  • Geriatrie: Der alte Mensch mit seinen normalen und krankhaften Veränderungen im Alter
  • Tierverhaltenspsychologie: Mensch - Hund Beziehung und das klassische Fehlverhalten in dieser
  • Calming Signals
  • Tierarzt: Erste Hilfe beim Hund, Entwurmungen, Impfungen, Homöopathische Behandlungsmethoden

5. Projektarbeit

Schreiben einer 10-seitigen Projektarbeit zu einem der auf dem Theoriewochenende vorgegebenen Themen.

Abgabetermin: 4 Wochen vor der Abschlussprüfung.

6. Modul 3: Praxis

Bestehend aus 10 praktischen Trainingsstunden:

  • Spezifische Übungen, die in den verschiedensten Einsatzbereichen angewendet werden können.
  • Einem Einsatz, der von jedem Hundeführer, nach genauen Informationen über die Klienten, selbstständig vorbereitet wird und von einer für die jeweilige Institutionen verantwortlichen Person und einem Trainer begleitet wird.
  • Vorbereitung auf die Abschlussprüfung

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet laut ÖKV Prüfungsordnung statt. Sie beinhaltet zum Großteil spezifische Aufgaben, welche in den verschiedensten Institutionen angewendet werden können. Es wird auch Augenmerk auf die Unterordnung des Hundes und das Handling des Hundeführers gelegt. Zudem werden während der Prüfung ca. 10 theoretische Fragen zu den am Theoriewochenende gehörten Themen gestellt.

Nach der Abschlussprüfung

Die Therapiehundeteams müssen sich einer jährlichen Überprüfung durch den Verein Therapiehunde Mensch und Tier VHV unterziehen. Zu dieser Überprüfung muss auch ein vom Tierarzt ausgestelltes aktuelles Gesundheitszeugnis des Hundes vorgelegt werden.

Der Therapiehund muss alle drei Monate entwurmt werden.

Dem Verein ist ein Versicherungsnachweis des Hundes vorzulegen.

Die TherapiehundeführerInnen sollten sich an den vom Verein angebotenen Fortbildungsveranstaltungen beteiligen.

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